Zimmern,

Fahrerausbildung im THW

Sicherheit hat Vorfahrt

Da wir beim THW viele große Fahrzeuge und Maschinen haben, will der Umgang mit ebendiesen wohl gelernt sein. Beim THW reicht nicht einfach nur ein Führerschein für entsprechende Fahrzeuge. Die Helfer, die Fahrzeuge wie Mannschaftstransporter oder Gerätekraftwagen im Auftrag des THW fahren wollen, benötigen zusätzlich eine Ausbildung für Einsatzfahrzeuge und eine Einweisung auf jedes einzelne Fahrzeug. Damit dürfen Helfer des THW entsprechend ihrer Führerscheinklasse alle Fahrzeuge des THW unabhängig des Ortsverbandes bewegen. Nun sind einige Fahrzeuge und Geräte im THW sehr speziell. Ladekran, Stapler, Bergräumgeräte oder Teleskoplader benötigen eine mehrtägige Spezialausbildung um diese dann auch nutzen zu dürfen.
Im Jahr 2021 haben wir vom Ortsverband Rottweil sehr viele Helfer im Umgang mit Fahrzeugen und Geräten ausbilden und auf entsprechende Kurse schicken können. So wurden zwei Helfer mehrere Tage im Umgang mit einem geländegängigen Teleskoplader geschult und geprüft. Ein weiterer Helfer belegte einen zweiwöchigen Kurs für Bergeräumgeräte (Radlader und Radbagger). Zudem wurden von jeweils zwei Fahrern ein Fahrsicherheitstraining und ein Geländefahrtraining für LKWs besucht und drei Helfer erlangten die Berechtigung zum Umgang mit Kranen. Viele der absolvierten Kurse werden vom THW selber abgehalten, teilweise auf den THW-Bundesschulen oder auch regional über Landesverband oder Regionalstelle.
Die Ausbildung zum Fahren von Einsatzfahrzeugen wird direkt im Ortsverband und teilweise auch Online abgehalten. Diese Grundvoraussetzung für Fahrer beinhaltet nicht nur einfaches fahren, sondern auch Wartung, kleinere Reparaturen, Abfahrtskontrolle, Fahren mit Sondersignal oder aufziehen von Schneeketten. Hier werden aktuell zwei Helfer ausgebildet.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







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